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Selbstdarstellung

Islamische Religionsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen e.V. (IRG NRW)

Die Islamische Religionsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen e.V. (IRG NRW) fördert die Moscheegemeinden und religiöse Vereine bei der Erbringung ihrer religiösen Dienstleistungen und vertritt die gemeinsamen gesellschaftlichen, sozialen und politischen Interessen nach Außen. Ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt ist ferner die Förderung des innermuslimischen Dialogs und die Verständigung und gegenseitige Achtung zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen.

Das Islamverständnis der IRG NRW basiert auf dem Koran und der Sunna. Diese sind richtungweisend für die IRG NRW und ihre Mitglieder in allen Belangen des Lebens. Ihre moralisch-ethischen Werte sind maßgeblich für das gesellschaftliche und individuelle Alltagsleben der Muslime.

Die Struktur der IRG NRW

Ordentliche Mitglieder der IRG NRW sind lokale Moscheegemeinden. Dort werden Möglichkeiten zur Verrichtung der täglichen Gebete sowie der Freitags- und Festtagsgebete geboten. Ferner finden in den lokalen Gemeinden Festveranstaltungen, islamische Eheschließungen, Krankenbesuche, Seelsorge etc. statt. Darüber hinaus zählen zur religiösen Grundversorgung die Vermittlung des islamischen Glaubens, etwa in Form des islamischen Religionsunterrichts für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die Moscheegemeinden bereiten ihre Mitglieder auf die Pilgerreise vor und begleiten sie durch das islamische Jahr. Eine wichtige Aufgabe der Moscheegemeinden ist zudem die religiöse Wegweisung unter anderem durch einen Imam.

Neben den Moscheegemeinden bestehen auch andere religiöse Vereine als assoziierte Mitglieder der Religionsgemeinschaft. Diese decken, anders als die Moscheen, nur bestimmte Teilaspekte des religiösen Lebens ab. Hierunter fallen beispielsweise Hilfs- und Sozialvereine, die im karitativen Bereich tätig sind oder Studentenvereinigungen oder Elternvereine, die einen Teilbereich der Bildungs- und Fortbildungsarbeit übernehmen.

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Die IRG NRW hat ihre Mitglieder in vier Bezirke zusammengefasst: Köln, Düsseldorf, Dortmund und Bielefeld. Die Bezirke sind Bindeglieder zwischen der IRG NRW und den lokalen Moscheegemeinden. Ihre Aufgabe ist die Koordination der Arbeit in den Moscheegemeinden und religiösen Vereinen.

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Als Landesreligionsgemeinschaft ist die IRG NRW für die landesweite Koordinierung und Unterstützung der religiösen Dienstleistungen in den Bezirken und Moscheegemeinden zuständig. Zudem verantwortet sie die Öffentlichkeitsarbeit sowie die institutionelle Vernetzung und Kooperation mit unterschiedlichen Akteuren. Die Teilnahme am „dialog forum islam“ (dfi), Gespräche mit Ministerien in Bereichen wie Gefängnisseelsorge oder islamisches Bestattungswesen sind nur einige Beispiele für diese Arbeit. Der Gelehrtenrat der IRG NRW erörtert alltägliche Fragen und Probleme von Muslimen auf der Grundlage des islamischen Rechts.

Mitgliedschaft im Islamrat

Die IRG NRW ist Mitglied des Islamrats für die Bundesrepublik Deutschland e. V. (IRD). Der Islamrat wurde 1986 als bundesweite Koordinierungsinstanz und gemeinsames Beschlussorgan islamischer Religionsgemeinschaften in Berlin gegründet. Sein Ziel ist es, Muslimen in Deutschland ein Leben nach dem islamischen Glauben zu ermöglichen.

Als islamische Religionsgemeinschaft hat sich der Islamrat in einer mehrschichtigen Struktur entwickelt. Hierzu gehören Moscheegemeinden, unterschiedliche Vertretungsinstanzen, Bildungsvereine und weitere Einrichtungen. Diese decken gemeinsam die unterschiedlichen Bereiche des muslimischen Lebens ab. Die vom Islamrat vertretenen Gemeinden sind auf unterschiedlichen Ebenen von der Moscheegemeinde bis hin zur Landes- bzw. weltweit agierende Religionsgemeinschaft organisiert.

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