Der Fastenmonat Ramadan ist für viele Musliminnen und Muslime eine besondere Zeit der Besinnung, Selbstreflexion, religiösen Praxis und sozialen Verantwortung. Auch im schulischen Alltag stellt der Ramadan Lehrkräfte, Schulleitungen und pädagogisches Personal vor Fragen im Umgang mit fastenden Schülerinnen und Schülern.
Mit unserer Handreichung zum Fastenmonat Ramadan im schulischen Alltag möchten wir Orientierung geben und einen sensiblen, respektvollen und professionellen Umgang im Schulkontext unterstützen. Die Handreichung richtet sich an Schulen, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte sowie Eltern.
Sie behandelt unter anderem:
die Bedeutung des Fastens im Ramadan,
die Freiwilligkeit religiöser Praxis und den Schutz der Religionsfreiheit,
gesundheitliche Aspekte und Ausnahmeregelungen,
Hinweise zum schulischen Alltag,
den Umgang mit religiösen Feiertagen und Beurlaubungen,
sowie die Bedeutung von Dialog, Zusammenarbeit und gegenseitigem Respekt.
Ziel ist es, sowohl den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule als auch die schulische Fürsorgepflicht zu berücksichtigen und gleichzeitig Verständnis für religiöse Vielfalt zu fördern.
Die vollständige Handreichung steht HIER als PDF zum Download zur Verfügung.
Die Islamische Religionsgemeinschaft NRW wählt neuen Vorstand
Die Generalversammlung der Islamischen Religionsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen (IRG NRW) am 29. November 2025 fand mit reger Beteiligung der Regional- und Gemeindevorsitzenden sowie der Delegierten statt. Neben den Mitgliedern des Präsidiums und des Vorstands waren auch zahlreiche geladene Gäste anwesend. Im Mittelpunkt stand die Wahl des neuen Vorstands..
Zum neuen Vorsitzenden der IRG NRW wurde Yunus Semerci gewählt. Als stellvertretende Vorsitzende bestimmten die Delegierten Ebubekir Gürbüz und Ümmü Gülsüm Buyrukçu. Ergänzt wird der Vorstand durch die Beisitzerinnen und Beisitzer Feyza Güney, Murat Öner, Cengiz Dönmez, Ihsan Sever sowie den bisherigen Vorsitzenden Muhammed Işık, der seine langjährige Erfahrung weiterhin in die Vorstandsarbeit einbringen wird.
„Dieses Amt ist ein anvertrautes Gut der Gemeinschaft“
In seiner Ansprache bedankte sich Yunus Semerci für das entgegengebrachte Vertrauen und betonte die Bedeutung von Einheit, Zusammenhalt und gemeinsamer Verantwortung. Zu den zentralen Zielen der neuen Amtszeit zählen die weitere Stärkung der institutionellen Strukturen, eine verbesserte Koordination zwischen den angeschlossenen Gemeinden sowie der Ausbau der gesellschaftlichen Repräsentation der IRG NRW.
Vor dem Hintergrund zunehmender Muslimfeindlichkeit kündigte Semerci eine organisierte, entschlossene und systematische Interessenvertretung an. Besondere Aufmerksamkeit soll dem Schutz der Rechte junger Menschen im Bildungsbereich sowie dem Einsatz für grundlegende Freiheitsrechte – etwa beim Thema Kopftuch – auf rechtlicher und gesellschaftlicher Ebene gelten.
Bildung, Qualitätssicherung und Dialog
Die führende Rolle der IRG NRW im Bereich des islamischen Religionsunterrichts soll fortgeführt und weiter ausgebaut werden. Geplant sind unter anderem strukturierte Lehrkräftefortbildungen sowie qualitätssichernde Maßnahmen. Darüber hinaus gehört die Förderung eines konstruktiven Dialogs innerhalb der muslimischen Gemeinschaft sowie mit nichtmuslimischen Institutionen zu den zentralen Schwerpunkten des neuen Vorstandes.
Dank an Muhammed Işık
Im Rahmen der Generalversammlung wurde dem langjährigen Vorsitzenden Muhammed Işıkausdrücklich für sein engagiertes Wirken und seine Verdienste um den Institutionalisierungsprozess der IRG NRW gedankt. Die Teilnehmenden würdigten seinen Einsatz mit großer Anerkennung.
Zum Abschluss erklärte Yunus Semerci:
„Dieses Amt ist kein Auftrag für eine einzelne Person, sondern eine große Verantwortung, die von der gesamten Gemeinschaft getragen wird.“
Er rief alle Mitglieder zur aktiven Mitarbeit, Solidarität und gemeinsamen Verantwortung auf.
Die Generalversammlung endete mit Gebeten und guten Wünschen. Der neue Vorstand kündigte an, seine Arbeit umgehend aufzunehmen, mit dem Ziel, die IRG NRW künftig noch transparenter, stärker und wirkungsvoller aufzustellen.
Zur Person: Yunus Semerci
Yunus Semerci ist Gymnasiallehrer für die Fächer Mathematik und Pädagogik. Darüber hinaus ist er als Beauftragter für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler tätig und bringt langjährige Erfahrung aus dem Bildungsbereich in seine Arbeit ein. Semerci ist verheiratet und Vater von zwei Kindern.
„So schrecklich das Ausmaß islamfeindlicher Straftaten in Deutschland sind: Muslime sollten sich von diesen Übergriffen nicht einschüchtern lassen. Ziel ist und bleibt weiterhin die vollständige und gleichberechtigte Anerkennung muslimischen Daseins in Deutschland bei gleichzeitiger uneingeschränkter Chancengleichheit“, sagte der Vorsitzende des Islamrates, Burhan Kesici, anlässlich der Pressemeldungen über von der Bundesregierung bekanntgegebene Zahlen zu islamfeindlichen und antisemitischen Zahlen für das Jahr 2017.
„Die Zahlen sind alarmierend. Über 1000-mal sind Muslime und ihre Einrichtungen laut dem Bundesinnenministerium Ziel islamfeindlicher Straftaten im Jahr 2017 geworden. Allein die Vorstellung, dass täglich durchschnittlich mehr als drei Straftaten, darunter Schmähungen, Beleidigungen, Angriffe auf Moscheen und muslimische Frauen mit Kopftüchern, lässt einen erschaudern. Ganz zu schweigen von einem anzunehmenden Dunkelfeld. Denn nicht jeder Angriff wird aus Scham oder Angst bei der Polizei angezeigt. Hinzu kommen Straftaten, die trotz offensichtlich islamfeindlicher Motivation nicht in die offizielle Statistik einfließen. Nimmt man die jüngst bekanntgewordenen Zahlen zu antisemitischen und antichristlichen Straftaten und zu Angriffen auf Flüchtlinge hinzu, müssten bei vielen Politikern die Alarmglocken schrillen. Davon ist leider nichts zu lesen im Koalitionsvertrag von Union und SPD. Die täglichen Angriffe aus Muslime, ihre Einrichtungen sowie der Hass gegen Religionen und Religiösität insgesamt werden dort nicht mit einem Wort thematisiert.
Die Politik muss einsehen, dass Angriffe auf Minderheiten tiefsitzende Wunden hinterlassen. Nicht nur bei den Opfern dieser Akte, sondern bei ihrem gesamten Kollektiv. Die Politik muss hier aktiv werden. Das Stillschweigen, welches bei islamfeindlichen Straftaten immer wieder an den Tag gelegt wird, muss endlich ein Ende haben.
So schrecklich das Ausmaß islamfeindlicher Straftaten in Deutschland sind: Muslime sollten sich von diesen Übergriffen nicht einschüchtern lassen. Ziel ist und bleibt weiterhin die vollständige und gleichberechtigte Anerkennung muslimischen Daseins in Deutschland bei gleichzeitiger uneingeschränkter Chancengleichheit. Sie sollten sich auch immer der Tatsache bewusst sein, dass sehr viele Menschen in Deutschland sie in dieser Absicht unterstützen und ihnen zur Seite stehen. Das zeigt allein schon der nachbarschaftliche Beistand, den wir täglich nach solche Übergriffen erfahren“, führte Kesici fort.
Köln, 17.02.2018
„Während wir den gesegneten Ramadan, diesen Monat, dessen Beginn von unserem Propheten als Barmherzigkeit, Mitte als Vergebung und Ende als Errettung beschrieben wurde, hinter uns lassen, freuen wir uns, erneut das Ramadanfest erleben zu können. Dies ist das Fest der Freude, Geschwisterlichkeit, Freundschaft, des Glücks und der Solidarität. An diesem Tag teilt die muslimische Gemeinschaft, die Umma, ihre Freude und ihr Leid. Wir beglückwünschen alle unsere Geschwister, die diese Festtage erleben dürfen, in der islamischen Welt zu diesem freudigen Ereignis und wünschen ihnen, dass sie und wir noch viele solche Tage erleben können. Für alle unsere Geschwister, die inzwischen verstorben sind, erbitten wir Gottes Gnade, den Hinterbliebenen möge Allah Geduld geben.
Festtage sind eine Gelegenheit zum Kennenlernen und der Erinnerung an unsere Mitmenschen. Aus diesem Grund sollten wir angefangen von unseren Eltern, unsere Verwandten und Nachbarn besuchen und zum Ramadanfest beglückwünschen. Ferner sollten wir vor allem unsere Kinder beschenken. Besonders kranke und einsame Menschen sollten an diesen Tagen nicht vergessen werden.
In diesem Sinne möchten wir allen unseren Geschwistern zum Ramadanfest gratulieren. Möge Allah den Muslimen noch viele unbeschwerte und freudige Ramadanfesttage erleben lassen.“
„Es ist endlich wieder so weit! Die Nacht, die den Namen einer Sure des Korans trägt und in der die Gottesdienste verdienstvoller sind als in tausend Monaten, steht uns nun bevor. Wir möchten all unsere Glaubensgeschwister zu diesem Anlass gratulieren.
Die Kadr-Nacht wird im Koran als „besser als tausend Monate“ bezeichnet. Die Offenbarung des Korans begann in dieser Nacht. In dieser Nacht teilt Allah alle Ereignisse bis zur nächsten Kadr-Nacht den Engeln mit, und in dieser Nacht werden die Engel geführt vom Offenbarungsengel Gabriel, auf die Erde herabsteigen, um die Gottesdienste der Menschen ihrem Schöpfer mitzuteilen. Der Gesandte Gottes sagte hierzu folgendes: „Wer aus reinem Glauben und den Lohn von Gott erwartend in der Kadr-Nacht betet, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben.”
Selbstverständlich ist es unerlässlich, eine solch wertvolle Nacht in gebührender Weise und im Bewusstsein seiner Bedeutung zu verbringen. Die Nacht sollte mit der Rezitation des Korans, Bittgebeten, dem Gedenken Allahs und anderen Gottesdiensten geschmückt werden.
In diesem Sinne sollten wir die Kadr-Nacht nutzen, um uns mit unseren Gebeten und unseren Spenden für das Gute einzusetzen. Wie glücklich dürfen sich doch diejenigen schätzen, die die Kadr-Nacht zu schätzen wissen!“
Begriff der Wohlfahrtspflege und ihre Bedeutung
Wohlfahrtspflege bezeichnet alle Maßnahmen im Rahmen der Sorge für Notleidende und gefährdete Menschen. Sie umfasst die Hilfe für Kinder und Jugendliche, für Mütter, Ehe und Familie, für Alte, für Behinderte, Kranke und Sozialbehinderte. Hilfen werden durch Beratung, Aus-, Fort- und Weiterbildung, ambulante und stationäre Pflege in Krankenhäusern, Heimen etc. sowie durch sozialpädagogische, sozialpsychatrische und pflegerische Dienste in Kindergärten und Jugendwohnheimen erbracht.
Die organisierte Wohlfahrtspflege in Deutschland ist durch drei wesentliche Strukturmerkmale geprägt: Es sind sowohl öffentliche als auch freie Träger vorhanden. Bei der freien Wohlfahrtspflege besteht ein bedingter Handlungsvorrang. Darüber hinaus gibt es sehr vielschichtig und unterschiedlich tätige Organisationen im Bereich der Wohlfahrtspflege.
Verfassungsrechtliche Grundlagen der Wohlfahrtspflege
Die Bundesrepublik Deutschland ist nach ihrer Verfassung ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (Art. 20 I GG).
Die freie Wohlfahrtspflege beruht auf dem Sozialstaatsprinzip.
Das Sozialstaatsprinzip ermächtigt und verpflichtet den Gesetzgeber, für einen Ausgleich der sozialen Gegensätze und damit für soziale Gerechtigkeit zu sorgen und die soziale Sicherung der Bürger herzustellen und aufrechtzuerhalten.
Wohlfahrt in Moscheegemeinden
Von Armut und Ausgrenzung sind Migranten und Migrantinnen, und somit auch Muslime betroffen.
Daher erfüllen die Moscheegemeinden neben religiösen und kulturellen Aufgaben auch zahlreiche soziale Aufgaben gegenüber Muslimen.
Die Moscheen sind die zentralen Basisstationen gelebter islamischer Alltäglichkeit in Deutschland. Moscheen sind nicht nur Gebetsräume, sondern auch Orte der sozialen, kulturellen und politischen Kommunikation und des gegenseitigen solidarischen Beistehens. Sie geben tagtäglich Rückhalt, nicht nur in Krisensituationen. Hier findet sozialer Bezug nicht nur mit Blick auf Problembewältigung, sondern vielmehr als ständiges Bedürfnis nach Kontakten, Interaktion, Rückmeldung, Zuwendung und Akzeptanz statt. In Moscheegemeinden finden viele Menschen auch in schwierigen beruflichen Situationen oder Arbeitslosigkeit Hilfestellung.
Beratung, soziokulturelle Bildung, individuelle psychische Stabilisierung, Armenfürsorge und Obdachlosenhilfe finden ebenfalls statt.
Hervorzuheben sind insbesondere die Tätigkeiten im Bereich der Jugendarbeit. Die Jugendgruppen stellen in den Moscheegemeinden eine wichtige Gemeinschaft für die Jugendlichen dar. An dieser Stelle sollen zwei Kernprogramme näher erläutert werden.
Abi/ Abla-Kardes
Innerhalb der Moscheegemeinden wurde ein spezielles Menotrenprogramm von Jugendliche für Jugendliche entwickelt. Dabei betreuen ältere Jugendliche jüngere Jugendliche. Daraus erschließt sich dann auch der Name des Programms: Abi-Kardeş (großer Bruder- kleiner Bruder)/ Abla- Kardeş (große Schwester- kleine Schwester).
Inhaltlich befasst sich eine Mentorengruppe bei ihren Treffen mit religiösen Themen, die der Mentor vorträgt und in der Gruppe zur Diskussion stellt. Ziel ist es, dass die Jugendlichen ihre Religion nicht nur kennen, sondern auch verstehen und selbst erklären können. Die religiöse Identität soll hierdurch gefestigt werden. Ferner soll man in die Lage versetzt werden, einen konstruktiven Dialog betreiben, um so zur Lösung von gesellschaftlichen Problemen beitragen zu können.
Neben den religiösen Inhalten werden aber auch alltägliche Probleme beispielsweise aus der Schule, oder auch Fragen der Lebensplanung der Jugendlichen wie die Berufswahl in vertraulicher Atmosphäre besprochen.
Die Mentorengruppe setzen auch Projekte um, bei denen sie sich gesellschaftlich engagieren. Beispielsweise Altenheime besucht oder es werden älteren Nachbarn ihre Hilfe beim Einkauf o.ä. angeboten. Das soziale Engagement soll gefördert und ein soziales Bewusstsein für die Gesellschaft entwickelt werden.
Es finden sich auch im Bereich der Freizeit weitere Aktivitäten, so z.B. gemeinsame Kinobesuche, Wanderungen, Bowling oder Fußball. Darüber hinaus werden auch größere Reisen in Länder wie zum Beispiel Spanien, Frankreich, Bosnien oder Türkei unternommen, an denen dann mehrere Mentorengruppen gemeinsam teilnehmen. Aber auch innerhalb von Deutschland besuchen sich die Mentorengruppen gegenseitig und lernen so die verschiedenen Städte Deutschlands kennen. Diese Aktivitäten sollen zum einen der Bildung dienen und zum anderen das Gemeinschaftsgefühl in der Gruppe durch die gemeinsame Reise stärken.
Wochenend-Camp
Die sog. „Wochenend-Camps“ sind auch ein anderer wichtiger Bestandteil der Jugendarbeit in einer Moscheegemeinde. Diese sind Wochenendaufenthalte von Jugendlichen aus den Gemeinden unter Betreuung von Erwachsenen. Es gilt das Prinzip, Spaß- und Lernfaktoren ausgewogen zu berücksichtigen. In erster Linie soll das Camping in einer von Geschwisterlichkeit geprägten Atmosphäre stattfinden und die Möglichkeit des gegenseitigen Kennenlernens und Austauschs bieten. Das Camping-Programm ist mittlerweile ein unverzichtbarer Teil der Jugendarbeit der Moscheegemeinden geworden.
In Moscheegemeinden werden auch jährlich Familienseminare angeboten, um die Familien zu bilden und die Wichtigkeit einer starken Familienbindung aufzeigen.
Weiter kümmert man sich um Ältere in ihrem Alltag. Man versucht den älteren Menschen bei ihren Alltagsabläufen behilflich zu sein. Ein Beispiel hierfür sind Jugendgruppen, die den älteren Menschen in Ihrer Umgebung beim Einkauf oder bei sonstigen administrativen Aufgaben behilflich sind. Darüber hinaus werden für Ältere auch Freizeitangebote in der Teestube der jeweiligen Moscheegemeinden angeboten.
Moscheen gehören damit zu der hier gelebten Alltagskultur des Beistands und der Begleitung in Krisensituation. Dies sind nur einige soziale Aspekte der Muslime in Deutschland.
Bedeutung des Islamischen Religionsunterrichts in NRW
Seit über 30 Jahren wird nun in Nordrhein-Westfalen über die Einführung des Islamischen Religionsunterrichts (IRU) diskutiert. Es mussten zahlreiche Anläufe genommen werden, bis Ende 2011 ein Kompromiss die Folge war.
Das 6. Schulrechtsänderungsgesetz sollte einen neuen Ansatz darstellen, den islamischen Religionsunterrichts in öffentlichen Schulen zu etablieren.
Um diesen Unterricht zu etablieren, versuchten seit Jahren die muslimischen Religionsgemeinschaften in NRW dem Land als Ansprech- und Kooperationspartner zur Verfügung zu stehen. Jedoch wurde immer wieder die fehlende Religionsgemeinschaftseigenschaft abgestritten.
Der IRU ist für muslimische Schüler von überragender Wichtigkeit. Dieser dient zur positiven Identifikation mit der bekenntnisgebundenen Religion. Kernpunkt sind die grundlegenden Aussagen der Religion als Glaubenswahrheit. Der Unterricht wird bekenntnisorientiert und nicht aus einer kritischen Distanz heraus gestaltet.
Verfassungsrechtlich dient der islamische Religionsunterricht der Grundrechtsverwirklichung aus Art. 7 Abs. 3 GG. Mit der institutionellen Garantie des Religionsunterrichts wird das subjektive Recht der Schüler, der Eltern und der Religionsgemeinschaften gewährleistet.
Der IRU soll hierbei zu einem selbstkritisch-reflektiertem islamisches Selbstbewusstsein beitragen. Ferner soll ein Beitrag für Verständnis und Toleranz gegenüber Andersdenkende heranführen, die die Grundwerte der Verfassung nicht negieren und die vielfältige Gesellschaft vor Augen führen.
Der staatliche Negativstatus
Der säkulare und neutrale Staat kann und darf nicht das Islamverständnis der Muslime festlegen. Dasselbe gilt sowohl für das Christentum als auch das Judentum und andere Religionen. Daher muss die Verantwortung bei den Religionsgemeinschaften liegen.
Die Religionsgemeinschaften werden nicht vom Staat gebildet oder anerkannt, sondern ergeben sich aus dem Selbstverständnis und dem äußeren Erscheinungsbild.
Rechtslage in NRW
In NRW ist im Jahre 2011 das „Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach“ vom Landtag verabschiedet worden. Hiernach bildet das Schulministerium einen 8-köpfigen Beirat „der die Anliegen und die Interessen der islamischen Organisationen bei der Einführung und der Durchführung des islamischen Religionsunterrichts […] vertritt“. Vier der Mitglieder werden von den islamischen Organisationen in NRW entsendet und vier weitere werden vom Ministerium im Einvernehmen mit den islamischen Organisationen bestimmt. Dieses sollte jedoch eine Übergangsphase darstellen. Sie bleibt insbesondere hinter den verfassungsrechtlichen Ansprüchen und Rechten zurück. In Bereich des bekenntnisorientierten Religionsunterrichts wird somit den islamischen Religionsgemeinschaften ein Mitwirkungsrecht nur eingeschränkt gewährt.
Die Begründung für das Gesetz war die fehlende Anerkennung der Religionsgemeinschaftseigenschaft.
Für alle anderen Religionsgemeinschaften wurde kein vergleichbares Gesetz eingeführt. Der Religionsunterricht wird bei anderen Religionsgemeinschaften auf Grundlage des § 31 SchulG NRW durchgeführt.
Durch das Beiratskonstrukt in NRW haben die muslimischen Religionsgemeinschaften ein unbefriedigendes Mitwirkungsrecht erhalten, welches verfassungsrechtlichen Ansprüchen und Rechten nicht gerecht wird.